Allgemeine
Verkaufsbedingungen der Firma haas Elektro GmbH
Brünner Bundesstraße 160, 2201 Seyring,
(entspricht im Wesentlichen dem Vorschlag der Wirtschaftskammer
Österreich,
Sparte Handel, für die ihr zuzurechnenden Wirtschaftskammer-Mitglieder)
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer
Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten
insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden
Vertragsbedingungen.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch
das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den
Vertragsabschluß. Wurden die AGB rechtsgültig vereinbart und werden
aufgrund dieser an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine
angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes
daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich
vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Dies gilt
selbstverständlich auch für alle Preise in unserem Webshop und gelten
bis auf Widerruf nur innerhalb Österreichs, vorbehaltlich Satz- und
Druckfehler.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug
gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit
Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf
unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den
Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe zu begehren.
V. Vertragsrücktritt
Aus wichtigen Gründen, nämlich Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über
den Kunden oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse oder
Nichtzahlung oder nur teilweiser Zahlung durch den Kunden trotz
schriftlicher Mahnung unter Setzung einer zumindest vierzehntägigen
Nachfrist sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er vom
Kunden noch nicht zu Gänze erfüllt ist oder der Kunde die Ware noch
nicht abgeholt hat. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei
Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von
15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich
entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind
wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen
entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen
zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder
begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des
Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im
letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen
pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages
oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz)
kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 14 Werktagen zurücktreten,
wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag
des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit
dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung
innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser
Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der
Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat
er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von
Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu
tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß
innerhalb von 14 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, sowie bei
Audio- oder Videoaufzeichnungen und Software, sofern die gelieferten
Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind, ist ein Rücktritt nicht
möglich.
Das Rücktrittsschreiben ist zu übermitteln an: Haas Elektro GmbH,
Brünner Bundesstraße 160, 2201 Seyring, Fax: 02246/20000-200 oder per
E-Mail an: webshop@haas-el.at.
VI. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage
oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen
gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für
Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt
einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am
Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der
gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach
Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als
vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug),
sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder
bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des
Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung
stellen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf
Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen,
mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und
die Ware anderweitig zu verwerten.
VII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der
Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind,
nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen
Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
VIII. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Haas Elektro GmbH, Brünner Bundesstraße
160, A-2201 Seyring
IX. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige
oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs-
bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere
für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz-
und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).
X. Schadenersatz/Gewährleistung und Garantie
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei
Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen
Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat,
sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte
zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so
beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab
Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder
sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann,
wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines
Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Wir leisten Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Fristen. Ob und inwieweit
für ein jeweiliges Produkt allenfalls eine über unsere Gewährleistung
hinausgehende Herstellergarantie besteht, ist der Rechnung zu entnehmen.
Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor
Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf
der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu
sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit
zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
XI. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Warenrücknahme sind
wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu
verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere
durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde
Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem
Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört,
darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung
über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht
verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das
volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des
Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XII. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt
seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder
Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung
unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen
seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu
verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in
der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen
etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen
Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden
Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen
inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen
des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so dürfen Forderungen
gegen uns nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung abgetreten werden.
XIII. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so dürfen Forderungen
gegen uns nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung abgetreten werden.
XIV. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes
wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die
Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische
Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist
zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht
ausschließlich örtlich zuständig.
XV. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag
mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von
uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw.
Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die
Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen,
falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie
Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser
geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten
Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
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