5 Jahres
Garantieverlängerung haas
Beim Kauf eines Großgerätes können Sie gegen einen geringen
Aufpreis die Garantie auf ganze 60 Monate ab Kaufdatum verlängern. Das
heißt für Sie als haas Kunde, dass alle Leistungen, die der
Hersteller während der Werksgarantie erfüllt, auf insgesamt 5 Jahre
verlängert wird. Die Herstellergarantie ist immer in der Gesamtlaufzeit
von 5 Jahren enthalten. Ausgenommen davon sind Schäden durch äußere
Einflüsse, höhere Gewalt sowie Eigenverschulden. Wie zum Beispiel Sturz,
Bruch, unsachgemäße Handhabung, Flüssigkeitsschäden etc.
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Abwicklung im Falle eines Defektes:
Kleingeräte bringen Sie zu uns und wir kümmern uns um alles
weitere (Weiterleitung zur Servicestelle und Bezahlung der Rechnung).
Bei TV-Geräten mit einer Diagonale von 63 cm holen wir kostenlos bei
Ihnen ab und stellen Ihnen auf Wunsch ein Leihgerät zur Verfügung. Auch
hier erledigen wir alles weitere und bringen Ihnen Ihr Gerät nach
erfolgter Reparatur wieder kostenlos nach Hause.
Bei Großgeräten (Herd, Kühlschrank, Geschirrspüler, Waschmaschine,
Trockner,...) kommt der Kundendienst direkt zu Ihnen nach Hause. In
diesem Fall bitten wir Sie, die Kosten vorab beim Kundendiensttechniker
zu begleichen, Sie erhalten von uns dann das Geld retour. Entweder Sie
besuchen uns persönlich und bekommen das Geld in Bar retour oder Sie
schicken uns die Unterlagen und geben uns Ihre Kontonummer bekannt. Sie
bekommen dann umgehend den ausgelegten Betrag von uns überwiesen. In
beiden Fällen brauchen wir die Originalrechnung des Kundendienstes und
eine Kopie Ihrer haas Kaufrechnung.
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Freiwillige Garantie der Hersteller:
Unter Garantie versteht man das freiwillige Versprechen eines
Unternehmers, dass innerhalb einer bestimmten Zeitdauer ab Übergabe der
Ware keine Mängel auftreten und er für die Mängelfreiheit einsteht. Die
Garantie ist somit ein rein vertraglicher Anspruch. Die Garantie wird
vom Hersteller übernommen, kann aber auch vom Händler gegeben werden.
Die Länge der Frist und die genauen Bedingungen können vom Unternehmer
bestimmt werden.
Sollte z.B. ein gekauftes Gerät nach Ablauf der Gewährleistungsfrist
aber innerhalb der beispielsweise gewählten Garantie von einem Jahr
defekt werden, so können dem Konsumenten entsprechend den
Garantiebedingungen, die benötigten Ersatzteile gratis überlassen, die
Arbeits- und Wegzeiten aber verrechnet werden.
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Gewährleistung:
Gewährleistung heißt, dass der Unternehmer für die Mängelfreiheit
der verkauften Ware einzustehen hat. Voraussetzung für die
Gewährleistung ist, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits
vorhanden war.
Welche Gewährleistungsansprüche gibt es?
Sie haben Anspruch auf Mängelbehebung (wenn sie die mangelhafte Ware
reparieren oder austauschen lässt), Minderung des Preises (wenn es ein
geringfügiger, aber nicht reparabler Mangel ist) oder Aufhebung des
Kaufvertrages (wenn die Ware nicht ordentlich benützt und auch nicht
repariert werden kann).
Vertraglich kann vereinbart werden dass anstelle der Aufhebung des
Vertrages oder der Preisminderung die mangelhafte Ware innerhalb einer
angemessenen Frist durch eine einwandfreie ersetzt wird oder, dass
anstelle der reklamierten Preisminderung die mangelhafte Sache repariert
oder allenfalls fehlende Dinge nachgeliefert werden.
Zwischen Unternehmer und Verbraucher kann die Gewährleistung nicht
ausgeschlossen werden. Bei Geschäften zwischen Privaten ist ein Verzicht
auf die Gewährleistung oder eine Einschränkung im Allgemeinen zulässig.
Gewährleistung bei gebrauchten Sachen: Grundsätzlich bestehen volle
Gewährleistungsansprüche. Man darf aber nicht dieselbe Qualität wie bei
einer neuen Ware erwarten. Die üblichen und besonders zugesagten
Eigenschaften müssen jedenfalls vorhanden sein.
Wie kann man Gewährleistungsansprüche geltend machen?
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen
sechs Monate, für unbewegliche Sachen (z.B. Einbau einer Heizung in ein
Haus) drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe.
In dieser Zeit muss – wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist
auch die Klage eingebracht werden! Bei Auftreten eines Mangels sollten
Sie schriftlich mittels eingeschriebenem Brief an den Händler oder
Handwerker eine Mängelrüge vornehmen und gleichzeitig eine Frist für die
Mängelbehebung setzen. Solange der Händler oder Handwerker seiner
Verbesserungspflicht nicht nachgekommen ist, können sie den gesamten
Preis zurückbehalten (allerdings nicht bei ganz geringfügigen Mängeln).
Sonderregelung bei Ratenkäufen: Hier haben Sie Gewährleistungsanspruch
bis zum Zeitpunkt der letzten vereinbarten Teilzahlung.
Die Mängelbehebung innerhalb der gesetzlichen Fristen ist für den
Konsumenten kostenlos, d.h. dass die erforderlichen Ersatzteile, die
Arbeitsleistungen und die Wegkosten gratis sind. Grundsätzlich ist die
Mängelbehebung am Ort der Übergabe durchzuführen. Bei sperrigen,
gewichtigen oder durch Einbau unbeweglichen Sachen, die im Geschäft
abgeholt wurden, besteht eine Ausnahme. In diesem Fall erfolgt die
Behebung beim Konsumenten. Ansonst kann, wenn es dem Konsumenten
zumutbar ist, der Unternehmer die Übersendung der Sache verlangen, aber
auf seine Gefahr und Kosten.
Die Mängelbehebung hat vom Vertragspartner (Händler oder Handwerker) zu
erfolgen, nicht vom Hersteller!
Hinweis: Bei Werkverträgen gelten dieselben Regeln wie
bei Käufen. Bei Reparaturarbeiten sollten Sie sich deshalb auch von der
fehlerfreien Arbeit überzeugen. Fehlerhafte Arbeit kann man ebenso
zurückweisen wie fehlerhafte Ware.
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